Der Europäische Rat hat offiziell eine Zollreformverordnung angenommen, mit der ab 1. Juli 2026 die zollfreie Behandlung für Einfuhren im Wert von 150 EUR oder weniger abgeschafft wird,Einführung strengerer Anforderungen an die Zollanmeldungen. MGSCENT erinnert Sie hiermit daran, auf folgende Änderungen zu achten und sich entsprechend im Voraus vorzubereiten:
| Art der Sendung | Vorherige Politik | Neue Politik (Übergangszeit bis zum 30. Juni 2028) |
|---|---|---|
| B2C Einzelhandelspakete (Wert ≤ 150 €) | Zollfrei | Festbetrag in Höhe von 3 EUR pro angemeldeter Produktkategorie (HS-Code); einmalige Gebühr für mehrere Artikel unter demselben HS-Code; für verschiedene HS-Codes gelten separate Gebühren |
| B2B-Geschäftsgeschäfte (Wert ≤ 150 €) | Zollfrei (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen) | Ad-valorem-Zölle auf der Grundlage der Zollsätze der am meisten begünstigten Nation; bestehende Freihandelsabkommen gelten weiterhin |
| Mehrwertsteuer (MwSt.) | Früher befreit; keine Mehrwertsteuer erforderlich | Verbleibt unverändert: die geltenden IOSS- oder Cash-on-Delivery-Mehrwertsteuersätze gelten |
Anmerkung: Die Übergangsfrist gibt den Unternehmen Zeit, sich vor der vollständigen Umsetzung an die neuen Compliance-Standards anzupassen.